Im Jahr 1555 wurde der Augsburger Religionsfrieden geschlossen, der den Konflikt zwischen Katholiken und Protestanten im Heiligen Römischen Reich beilegen sollte. Dieser Vertrag gewährte den Lutheranern (Protestanten) rechtliche Gleichberechtigung mit den Katholiken und erlaubte den Fürsten, die Religion ihrer Territorien zu bestimmen (Cuius regio, eius religio).