Das Preußische Landrecht von 1794, auch bekannt als "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten" (ALR), war ein umfassendes Gesetzbuch, das unter der Herrschaft von König Friedrich Wilhelm II. von Preußen eingeführt wurde. Es war eines der ersten umfassenden Gesetzeswerke in Europa und regelte nahezu alle Aspekte des öffentlichen und privaten Lebens. Das ALR bestand aus zwei Hauptteilen: 1. **Erster Teil**: Behandelte das Staatsrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht. 2. **Zweiter Teil**: Behandelte das Zivilrecht, einschließlich Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Das Ziel des Preußischen Landrechts war es, eine einheitliche und systematische Rechtsordnung zu schaffen, die für alle Bürger des Staates galt. Es war stark von den Ideen der Aufklärung beeinflusst und sollte Rechtssicherheit und Gerechtigkeit fördern. Das ALR blieb bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 in Kraft.