Wurde ein 2- bis 3-jähriges Kind um 1960 bei Abwesenheit der Mutter in ein Säuglingspflegeheim oder Kinderheim aufgenommen?

Antwort

Um 1960 herum wurden Kleinkinder im Alter von 2–3 Jahren, die wegen Abwesenheit der Mutter extern betreut werden mussten, in der Regel in ein Kinderheim aufgenommen, nicht mehr in ein Säuglingspflegeheim. Säuglingspflegeheime waren vor allem für Kinder im Säuglingsalter (meist bis etwa 1 Jahr, manchmal bis 2 Jahre) vorgesehen. Ab etwa dem zweiten Lebensjahr galten Kinder als Kleinkinder und wurden in Kinderheimen oder Kleinkinderheimen betreut. Die genaue Unterbringung hing jedoch auch von den regionalen Gegebenheiten, der Verfügbarkeit von Einrichtungen und den individuellen Umständen ab. In manchen Fällen gab es Übergangseinrichtungen oder spezielle Kleinkinderheime. Generell war aber das Kinderheim die übliche Einrichtung für Kinder ab etwa 2 Jahren. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Historischen Museum](https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kriegsende-und-neuanfang/alltagsleben/kinderheime.html) oder in historischen Fachartikeln zur Heimerziehung in Deutschland.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Gibt es Informationen über Kinderheime in Papenburg um 1960, insbesondere zum Umgang mit den Kindern?

Über Kinderheime in Papenburg um 1960 herum gibt es nur begrenzt öffentlich zugängliche Informationen, da viele Akten aus dieser Zeit nicht digitalisiert oder veröffentlicht wurden... [mehr]

Woher stammt der Begriff 'Afrikanisches Jahr' für das Jahr 1960?

Der Begriff „Afrikanisches Jahr“ für das Jahr 1960 bezieht sich darauf, dass in diesem Jahr eine außergewöhnlich große Zahl afrikanischer Staaten ihre Unabhängig... [mehr]