In der israelischen Unabhängigkeitserklärung von 1948 wird das Existenzrecht des jüdischen Staates auf mehrere Weisen begründet. Zunächst wird auf die historische Verbindung des jüdischen Volkes zu dem Land verwiesen, die bis in biblische Zeiten zurückreicht. Die Erklärung betont auch das Recht der Juden auf Selbstbestimmung, das im Kontext der nationalen Bewegungen des 20. Jahrhunderts steht. Darüber hinaus wird auf die internationale Unterstützung für die Gründung eines jüdischen Staates verwiesen, insbesondere auf die Resolution der Vereinten Nationen von 1947, die die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat empfahl. Diese Resolution wird als rechtliche Grundlage für die Gründung Israels angeführt. Zusammenfassend wird das Existenzrecht des jüdischen Staates durch historische, kulturelle und rechtliche Argumente untermauert, die die Verbindung des jüdischen Volkes zu dem Land und das Recht auf nationale Selbstbestimmung betonen.