Ja, am Hof von Ludwig XIV. mussten sowohl Feudallasten als auch königliche Steuern abgegeben werden. Die Feudallasten waren Abgaben und Dienstleistungen, die die Bauern und Leibeigenen an ihre Grundherren leisten mussten. Diese Lasten konnten in Form von Naturalien, Geld oder Arbeitsdiensten erbracht werden. Zusätzlich zu den Feudallasten erhob der König verschiedene Steuern, um die Staatsausgaben zu finanzieren. Zu den wichtigsten königlichen Steuern gehörten die Taille (eine direkte Steuer auf den Grundbesitz), die Gabelle (eine Salzsteuer) und die Aides (indirekte Steuern auf Konsumgüter). Diese Steuern trugen wesentlich zur Finanzierung des aufwendigen Lebensstils am Hof und der Kriege Ludwigs XIV. bei.