Fusionsvertrag 1965: Grund, Inhalt, Teilnehmerländer?

Antwort

Der Fusionsvertrag von 1965, auch bekannt als der Vertrag zur Fusion der Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften, hatte das Ziel, die Exekutivorgane der drei Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Europäische Atomgemeinschaft) zu vereinheitlichen. **Grund:** Der Hauptgrund für den Fusionsvertrag war die Effizienzsteigerung und Vereinfachung der Verwaltung der drei Gemeinschaften. Durch die Zusammenlegung der Exekutivorgane sollte eine kohärentere und effektivere Verwaltung ermöglicht werden. **Inhalt:** Der Vertrag führte zur Schaffung einer einzigen Kommission und eines einzigen Ministerrats für die drei Gemeinschaften. Dies bedeutete, dass die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union, wie sie heute bekannt sind, ihre Ursprünge in diesem Vertrag haben. **Teilnehmende Länder:** Die teilnehmenden Länder waren die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaften: 1. Belgien 2. Deutschland 3. Frankreich 4. Italien 5. Luxemburg 6. Niederlande Der Fusionsvertrag trat am 1. Juli 1967 in Kraft und war ein wichtiger Schritt in Richtung der heutigen Europäischen Union.

KI fragen