Der Deutsche Bund, der 1815 nach dem Wiener Kongress gegründet wurde, hatte mehrere zentrale Funktionen: 1. **Sicherung des Friedens**: Der Bund sollte den Frieden zwischen den Mitgliedsstaaten sichern und Konflikte innerhalb des Bundesgebietes verhindern. 2. **Souveränität der Mitgliedsstaaten**: Er garantierte die Souveränität und Unabhängigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten, die sich aus verschiedenen deutschen Fürstentümern, Königreichen und freien Städten zusammensetzten. 3. **Gemeinsame Verteidigung**: Der Bund sollte eine gemeinsame Verteidigungspolitik entwickeln, um das Gebiet gegen äußere Bedrohungen zu schützen. 4. **Förderung der Zusammenarbeit**: Er diente als Plattform für die Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten zwischen den Mitgliedsstaaten. 5. **Erhaltung der politischen Ordnung**: Der Bund sollte die bestehende politische Ordnung und die monarchischen Strukturen in den Mitgliedsstaaten bewahren. Der Deutsche Bund war jedoch keine einheitliche Nation, sondern ein lockerer Zusammenschluss souveräner Staaten, was seine Handlungsfähigkeit in vielen Bereichen einschränkte.