Der Begriff "Führerwille" bezieht sich auf die nationalsozialistischeologie, die während der Herrschaft Adolf Hitlers in Deutschland von 1933 bis 1945 vorherrschte. Der Führerwille hatte tiefgreifende Auswirkungen auf das bestehende Rechtssystem und das tradierte Recht in Deutschland. 1. **Aufhebung der Gewaltenteilung**: Der Führerwille führte zur Aufhebung der Gewaltenteilung. Die Legislative, Exekutive und Judikative wurden zunehmend unter die Kontrolle der NSDAP und Hitlers gestellt. Gesetze wurden oft direkt durch den Führer erlassen oder durch seine Anweisungen beeinflusst. 2. **Ermächtigungsgesetz**: Das Ermächtigungsgesetz von 1933 ermöglichte es der Regierung, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu erlassen, was die traditionelle Gesetzgebungspraxis außer Kraft setzte. 3. **Ideologische Ausrichtung des Rechts**: Das Rechtssystem wurde ideologisch ausgerichtet, um die Ziele des Nationalsozialismus zu unterstützen. Dies betraf insbesondere das Strafrecht, das Arbeitsrecht und das Familienrecht. Gesetze wurden so gestaltet, dass sie die rassistische und antisemitische Ideologie des Regimes widerspiegelten. 4. **Abschaffung des Rechtsstaatsprinzips**: Das Prinzip des Rechtsstaats, das auf der Gleichheit vor dem Gesetz und der Unabhängigkeit der Justiz basiert, wurde untergraben. Entscheidungen wurden oft nach dem Willen des Führers und nicht nach objektiven rechtlichen Kriterien getroffen. 5. **Verfolgung und Entrechtung**: Der Führerwille führte zur systematischen Verfolgung und Entrechtung bestimmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Juden, politischen Gegner und anderer Minderheiten. Dies wurde durch eine Vielzahl von diskriminierenden Gesetzen und Verordnungen umgesetzt. 6. **Propaganda und Kontrolle**: Das Rechtssystem wurde auch als Instrument der Propaganda und Kontrolle genutzt. Gerichtsverfahren und Urteile wurden oft inszeniert, um die Macht des Regimes zu demonstrieren und die Bevölkerung zu indoktrinieren. Insgesamt führte der Führerwille zu einer tiefgreifenden Transformation des deutschen Rechtssystems, das von einem rechtsstaatlichen System zu einem totalitären Instrument der nationalsozialistischen Herrschaft wurde.