Nach Otto von Bismarck war Leo von Caprivi der nächste Reichskanzler des Deutschen Kaiserreichs. Er amtierte von 1890 bis 1894.
Die Ernennung Friedrich Eberts zum Reichskanzler durch Prinz Max von Baden am 9. November 1918 war rechtlich umstritten. Max von Baden handelte in einer revolutionären Situation, in der die traditionelle staatliche Ordnung bereits stark erschüttert war. Kaiser Wilhelm II. hatte Deutschland noch nicht offiziell verlassen und war formell noch im Amt, was bedeutet, dass Max von Baden eigentlich nicht die verfassungsmäßige Autorität hatte, einen neuen Reichskanzler zu ernennen. Jedoch war die politische Lage so instabil, dass Max von Baden die Ernennung Eberts als notwendig erachtete, um eine geordnete Machtübergabe zu gewährleisten und die Revolution zu beruhigen. In diesem Kontext kann die Ernennung als pragmatische Entscheidung in einer revolutionären Krise gesehen werden, auch wenn sie nicht vollständig den verfassungsmäßigen Vorgaben entsprach.
Nach Otto von Bismarck war Leo von Caprivi der nächste Reichskanzler des Deutschen Kaiserreichs. Er amtierte von 1890 bis 1894.
Im Jahr 1918 war Mähren ein Kronland der österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Menschen, die in Mähren lebten, waren somit Untertanen von Österreich-Ungarn und besaßen di... [mehr]