Die Ernennung Friedrich Eberts zum Reichskanzler durch Prinz Max von Baden am 9. November 1918 war rechtlich umstritten. Max von Baden handelte in einer revolutionären Situation, in der die traditionelle staatliche Ordnung bereits stark erschüttert war. Kaiser Wilhelm II. hatte Deutschland noch nicht offiziell verlassen und war formell noch im Amt, was bedeutet, dass Max von Baden eigentlich nicht die verfassungsmäßige Autorität hatte, einen neuen Reichskanzler zu ernennen. Jedoch war die politische Lage so instabil, dass Max von Baden die Ernennung Eberts als notwendig erachtete, um eine geordnete Machtübergabe zu gewährleisten und die Revolution zu beruhigen. In diesem Kontext kann die Ernennung als pragmatische Entscheidung in einer revolutionären Krise gesehen werden, auch wenn sie nicht vollständig den verfassungsmäßigen Vorgaben entsprach.