Das Ebert-Groener-Abkommen war eine Vereinbarung zwischen Friedrich Ebert, dem Vorsitzenden des Rates der Volksbeauftragten der Weimarer Republik, und Wilhelm Groener, Ersten Generalquartmeister der deutschen Armee, die am 10. November 1918 geschlossen wurde. Die Hauptpunkte des Abkommens waren: 1. **Sicherung der inneren Ordnung**: Die Reichswehr sollte die neue Regierung unterstützen und die öffentliche Ordnung aufrechterhalten. 2. **Erhalt der militärischen Strukturen**: Im Gegenzug versprach Ebert, die bestehende militärische Hierarchie und Struktur beizubehalten und nicht zu revolutionieren. 3. **Bekämpfung radikaler Kräfte**: Beide Seiten einigten sich darauf, gemeinsam gegen radikale linke Kräfte, insbesondere die Spartakisten, vorzugehen. Dieses Abkommen war entscheidend für die Stabilisierung der Weimarer Republik in ihren Anfangsjahren und half, die Macht der neuen Regierung zu festigen.