Deutschland hatte in Afrika vor allem vier Kolonien: Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia), Deutsch-Ostafrika (heute größtenteils Tansania sowie Teile von Ruanda und Burundi), Kamerun...
Welcher Artikel des Versailler Vertrags regelt den Verbleib der deutschen Kolonien?
Antwort vomDer Artikel 119 des Versailler Vertrags regelt den Verbleib der deutschen Kolonien. In diesem Artikel verzichtet Deutschland auf alle seine Kolonien zugunsten der Alliierten und assoziierten Mächte.