Ab wann durften unverheiratete Frauen in der BRD ein Bankkonto eröffnen?

Antwort vom

Unverheiratete Frauen durften in der Bundesrepublik Deutschland von Anfang an (also seit Gründung der BRD am 23. Mai 1949) ein eigenes Bankkonto eröffnen – dafür gab es keine gesetzliche Einschränkung allein wegen „unverheiratet“ oder „Frau“. Oft wird das mit der Rechtslage für **verheiratete** Frauen verwechselt: Bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes am **1. Juli 1958** konnte der Ehemann in vielen Bereichen (auch wirtschaftlich) maßgeblich bestimmen; vollständig beseitigt wurden weitere eheliche Einschränkungen erst mit der Reform des Ehe- und Familienrechts zum **1. Juli 1977**.

Kategorie: Geschichte Tags: Frauen BRD Bankkonto
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