Die Gefahrgutkennzeichnung für „begrenzte Mengen“ bezieht sich auf die speziellen Vorschriften für den Transport von Gefahrgut in kleinen Mengen, die als weniger riskant gelten.... [mehr]
Im Bereich der Gefahrgutklassen beziehen sich die Zahlen auf spezifische Kategorien von gefährlichen Stoffen gemäß dem europäischen und internationalen Gefahrgutrecht. Hier sind die Bedeutungen: - **3.1**: Diese Klasse bezieht sich auf entzündbare Flüssigkeiten. Die Unterkategorie 3.1 umfasst Flüssigkeiten, die bei einer bestimmten Temperatur (z.B. 60 °C) leicht entzündlich sind. - **3.9**: Diese Bezeichnung ist nicht standardmäßig in den Gefahrgutklassen enthalten. Möglicherweise handelt es sich um einen spezifischen Code oder eine interne Klassifizierung, die nicht allgemein anerkannt ist. Es wäre hilfreich, den Kontext zu klären. - **4.1**: Diese Klasse umfasst entzündbare feste Stoffe. Dazu gehören Materialien, die bei Kontakt mit einer Zündquelle Feuer fangen können und eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Für genauere Informationen und spezifische Regelungen ist es ratsam, die entsprechenden Vorschriften und Richtlinien zu konsultieren, wie z.B. die ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die Gefahrgutkennzeichnung für „begrenzte Mengen“ bezieht sich auf die speziellen Vorschriften für den Transport von Gefahrgut in kleinen Mengen, die als weniger riskant gelten.... [mehr]