Wie sind die Grenzwerte für Lärm in Kleingartenanlagen?

Antwort

Die Grenzwerte für Lärm in Kleingartenanlagen können je nach Bundesland und spezifischen kommunalen Vorschriften variieren. Allgemein gelten jedoch die Richtlinien des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die jeweiligen Lärmschutzverordnungen der Länder. In der Regel sind tagsüber (z.B. von 6 bis 22 Uhr) höhere Lärmpegel erlaubt als nachts (z.B. von 22 bis 6 Uhr). Tagsüber liegt der zulässige Lärmpegel oft bei etwa 50 bis 60 dB(A), während nachts Werte von 30 bis 40 dB(A) nicht überschritten werden sollten. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde oder dem örtlichen Gartenverein über spezifische Regelungen und mögliche Ausnahmen zu informieren.

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