Die Förderung nach § 16i SGB II, die insbesondere für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gedacht ist, wurde bis Ende 2023 verlängert. Ob die Förder... [mehr]
Die Förderung nach § 16i SGB II, die insbesondere für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gedacht ist, wurde bis Ende 2023 verlängert. Ob die Förder... [mehr]
Bei § 16i SGB II handelt es sich um eine Regelung zur von Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung. Diese Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber für die ge... [mehr]
Eine Beschäftigung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) richtet sich an Langzeitarbelose, die mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II (Ha... [mehr]