Die Vorprägung für eine Gewerbenutzung nach § 34 BauGB bezieht sich auf die bereits vorhandene Nutzung eines Grundstücks und deren Einfluss auf die Zulässigkeit neuer Bauvorha... [mehr]
Die Vorprägung für eine Gewerbenutzung nach § 34 BauGB bezieht sich auf die bereits vorhandene Nutzung eines Grundstücks und deren Einfluss auf die Zulässigkeit neuer Bauvorha... [mehr]
Die Vorprägung nach § 34 BauGB bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn ein Gewerbe aufgegeben wird. Die Vorprägung bezieht sich auf die Art und Weise der baulichen Nutzung und die... [mehr]