Wie lange dauert die Vorprägung für eine Gewerbenutzung nach § 34 BauGB?

Antwort

Die Vorprägung für eine Gewerbenutzung nach § 34 BauGB bezieht sich auf die bereits vorhandene Nutzung eines Grundstücks und deren Einfluss auf die Zulässigkeit neuer Bauvorhaben. Die Dauer der Vorprägung ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel wird jedoch eine Nutzung von mindestens 10 Jahren als relevant angesehen, um eine Vorprägung zu begründen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Gegebenheiten und die Rechtsprechung zu berücksichtigen, da diese variieren können.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten