In Deutschland gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie lange im Voraus eine Dienstplanänderung angekündigt werden muss. Allerdings gibt es allgemeine arbeitsrech... [mehr]
In Deutschland gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie lange im Voraus eine Dienstplanänderung angekündigt werden muss. Allerdings gibt es allgemeine arbeitsrech... [mehr]
Nach § 12 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und den Vorgaben vieler Tarifverträge muss der Dienstplan im Pflegedienst in der Regel mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. In der Praxis... [mehr]