Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland Anspruch auf Taschengeld gemäß § 39 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieser Paragraph regelt die Leist... [mehr]
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland Anspruch auf Taschengeld gemäß § 39 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieser Paragraph regelt die Leist... [mehr]
In Deutschland sind für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge die Jugendämter zuständig. Diese Behörden übernehmen die Verantwortung für die Unterbringung, Bet... [mehr]
Der Anteil unbegleiteter weiblicher Flüchtlinge unter 18 Jahren kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der aktuellen Flüchtlingssituation und den j... [mehr]