Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals (vollstreckungsportal.de) wird in der Regel nur dann gefunden, wenn die Suchangaben exakt mit den im Verzeichnis gespeicherten Daten ü...
Fragen zu Schuldnerverzeichnis
Frage stellenFragen und Antworten zum Thema Schuldnerverzeichnis
Was kann ein Gläubiger tun, wenn im Schuldnerverzeichnis als Anordnungsgrund § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO eingetragen ist?
§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Schuldnerverzeichnis bedeutet: Gegen den Schuldner liegt eine Eintragungsanordnung vor, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat (typisch: Termin unentsch...
Was kann ich praktisch tun, wenn im Schuldnerverzeichnis als Anordnungsgrund § 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO angegeben ist?
§ 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO als Anordnungsgrund im Schuldnerverzeichnis bedeutet praktisch: Gegen dich liegt eine Eintragungsanordnung vor, weil du im Vollstreckungsverfahren die Vermögensauskun...
Was tun, wenn im Schuldnerverzeichnis als Eintragungsgrund § 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO (nicht Nr. 1) steht?
Wenn im Schuldnerverzeichnis als Eintragungsgrund § 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO (nicht Nr. 1) steht, bedeutet das typischerweise: Der Schuldner hat die Vermögensauskunft nicht (ordnungsgemä&s...