Ja, Rache gilt nach deutschem Strafrecht als „niederer Beweggrund“ im Sinne des § 211 StGB (Mord). Niederträchtige Motive wie Rachsucht, Habgier oder sonstige niedrige Beweggr&uu... [mehr]
Ja, Rache gilt nach deutschem Strafrecht als „niederer Beweggrund“ im Sinne des § 211 StGB (Mord). Niederträchtige Motive wie Rachsucht, Habgier oder sonstige niedrige Beweggr&uu... [mehr]
Das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" ist ein rechtlicher Begriff im deutschen Strafrecht, der in § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert ist. Es beschreibt eine besonders ve... [mehr]