Ein Gewerbesteuermessbetragsbescheid, der die falsche Gemeinde ausweist, kann nach § 129 Abgabenordnung (AO) wegen einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt werden. Handelt es sich jedoch nicht...
Ein Gewerbesteuermessbetragsbescheid, der die falsche Gemeinde ausweist, kann nach § 129 Abgabenordnung (AO) wegen einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt werden. Handelt es sich jedoch nicht...