Ja, in der Regel muss ein Gewerbemieter nachweisen, dass das Gewerbe aufgelöst worden ist, insbesondere wenn dies Auswirkungen auf den Mietvertrag hat, wie zum Beispiel bei einer vorzeitigen K&uu... [mehr]
Ja, in der Regel muss ein Gewerbemieter nachweisen, dass das Gewerbe aufgelöst worden ist, insbesondere wenn dies Auswirkungen auf den Mietvertrag hat, wie zum Beispiel bei einer vorzeitigen K&uu... [mehr]