Nach § 2 Abs. 4 BbgBO sind als Sonderbauten insbesondere diese geregelten Fälle aufgeführt: Hochhäuser, bauliche Anlagen über 30 m Höhe, große Gebäude mit mehr...
Nach § 2 Abs. 4 BbgBO sind als Sonderbauten insbesondere diese geregelten Fälle aufgeführt: Hochhäuser, bauliche Anlagen über 30 m Höhe, große Gebäude mit mehr...