Nach § 80 Abs. 1 Nr. 21 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) hat der Personalrat das Recht, bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Auswahl von Teilnehmern an Fortbildung... [mehr]
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 21 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) hat der Personalrat das Recht, bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Auswahl von Teilnehmern an Fortbildung... [mehr]
Nach § 80 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) hat der Personalrat verschiedene Mitbestimmungsrechte. Diese umfassen insbesondere: 1. **Soziale Angelegenheiten**: Hierzu geh&ou... [mehr]