Die Bauherrschaft behält sich das Recht vor, das Bauobjekt videoüberwachen zu lassen.
Die Bauherrschaft behält sich das Recht vor, das Bauobjekt videoüberwachen zu lassen.
Die Videoüberwachung eines Bauobjekts durch die Bauherrschaft unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In Deutschland regelt dies insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]
Die Videoüberwachung eines Bauobjekts durch die Bauherrschaft unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In Deutschland regelt dies insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]