Bei geleisteten Anzahlungen ergibt sich die umsatzsteuerrechtliche Besonderheit, dass die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Anzahlung fällig wird und nicht erst bei der endgültigen Lief... [mehr]
Bei geleisteten Anzahlungen ergibt sich die umsatzsteuerrechtliche Besonderheit, dass die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Anzahlung fällig wird und nicht erst bei der endgültigen Lief... [mehr]
Die Umsatzsteuer bei Anzahlungen wird grundsätzlich zum Zeitpunkt der Anzahlung fällig. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer bereits bei der Vereinnahmung der Anzahlung entsteht und nicht ers... [mehr]