In einem Dokument, in dem klargestellt werden soll, dass ein Vergleich kein Anerkenntnis darstellt, könnte folgende Formulierung verwendet werden: „Die Parteien sind sich einig, dass diese...
Fragen zu Anerkenntnis
Frage stellenFragen und Antworten zum Thema Anerkenntnis
Reicht der Text 'Hiermit erkenne ich den Klagespruch vollumfänglich und bedingungslos an' als Anerkenntnis aus?
Ja, dieser Text ist grundsätzlich ausreichend, um als Anerkenntnis im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 307 ZPO) zu gelten. Die Formulierung „Hiermit erkenne ich den Klagespruch vollumf...