Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörden, den Sachverhalt von Amts wegen umfassend zu ermitteln. Dies bedeutet, dass sie alle relevanten Informationen und Beweise sammeln müsse... [mehr]
Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörden, den Sachverhalt von Amts wegen umfassend zu ermitteln. Dies bedeutet, dass sie alle relevanten Informationen und Beweise sammeln müsse... [mehr]
Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch „Untersuchungsgrundsatz“) ist ein zentrales Prinzip im Sozialverwaltungsverfahren, das auch bei der Zahlung von Arbeitslosengeld gilt. Er ist in § 2... [mehr]