Zählt die Lohnsteuer zu den Lohnnebenkosten?

Antwort

Ja, die Lohnsteuer zählt zu den Lohnnebenkosten Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zum Bruttolohn eines Arbeitnehmers anfallen. Dazu gehören neben der Lohnsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge, wie die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber, während die Lohnsteuer direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen wird.

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