Mindert ein Zuschuss 2024 die AfA-Bemessungsgrundlage schon 2024 oder erst ab 2025?

Antwort vom

Ein **Zuschuss mindert die AfA-Bemessungsgrundlage grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung/Herstellung**, also **2024**, sofern der Zuschuss diesem Wirtschaftsgut direkt zuzuordnen ist. Das bedeutet: - **Anschaffungs-/Herstellungskosten minus Zuschuss = AfA-Bemessungsgrundlage** - Die AfA wird dann **ab Beginn der AfA** aus dem **gekürzten Betrag** berechnet. - Erfolgt die Anschaffung und der Zuschussbezug in **2024**, wirkt die Kürzung **nicht erst ab 2025**, sondern bereits für die **AfA in 2024**. Wichtig ist die Abgrenzung: - **Investitionszuschuss mit direktem Bezug zum Wirtschaftsgut** → Kürzung der Bemessungsgrundlage - **Allgemeiner Ertragszuschuss ohne direkten Bezug** → regelmäßig **keine** Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage, sondern andere steuerliche Behandlung Kurz: **Bei einem investitionsbezogenen Zuschuss mindert der Zuschuss die AfA-Bemessungsgrundlage bereits 2024.**

Verwandte Fragen

Wie lange berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung?

Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung wird bei der Deutschen Rentenversicherung in der Regel höchstens für 12 Kalendermonate rückwirkend vor dem Monat der Antragstellung gezahlt...