Zinserträge in der GuV oder KLR?

Antwort

Zinserträge werden in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst. In der GuV werden alle Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens gegenübergestellt, um den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag zu ermitteln. Zinserträge sind Teil der finanzi Erträge und werden dort ausgewiesen. In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) hingegen liegt der Fokus auf der internen Kostenkontrolle und der Ermittlung der Kosten der betrieblichen Leistungserstellung. Zinserträge sind in der KLR normalerweise nicht relevant, da sie nicht direkt mit der operativen Leistungserstellung des Unternehmens verbunden sind.

Kategorie: Finanzen Tags: Zinserträge GuV KLR
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