Ja, Trinkgeld zählt in der Regel zu den Bewirtungsaufwendungen. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Bewirtungskosten können auch die gegebenen Trinkgelder berücksichtigt werden, solange sie angemessen sind und im Zusammenhang mit der Bewirtung stehen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen steuerlichen Regelungen und Vorgaben des jeweiligen Landes zu beachten, da diese variieren können.