Zählt der KSK Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und sozialen Pflegeversicherungen in Zeile 16 oder 18 ohne Beträge in Zeile 34?

Antwort

Ja, der KSK-Zuschuss zählt zu den Beiträgen zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, die in den Zeilen 16 und 18 angegeben werden. Es ist wichtig, die spezifischen Vorgaben und Regelungen der jeweiligen Steuererklärung oder des Formulars zu beachten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Zuschüsse korrekt erfasst werden. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren.

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