Es gibt zahlreiche kostenlose Ressourcen, die dir einen guten Überblick über Fachbegriffe und Zusammenhänge im Finanzwesen und in der Immobilienbranche bieten. Hier einige empfehlenswer... [mehr]
Ja, bei einem Wohn-Riester-Vertrag ist eine Teilauszahlung möglich. Diese kann beispielsweise für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen des jeweiligen Vertrags zu prüfen, da diese variieren können. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).
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