Ist eine Teil­auszahlung beim Wohn­riester möglich?

Antwort

Ja, bei einem Wohn-Riester-Vertrag ist eine Teilauszahlung möglich. Diese kann beispielsweise für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen des jeweiligen Vertrags zu prüfen, da diese variieren können. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

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