Wenn eine Gesellschaft beschließt, ihre Titel (z. B. Aktien oder Anleihen) zusammenzulegen, spricht man von einem sogenannten "Reverse Split" oder einer "Aktienzusammenlegung"... [mehr]
Wertpapiere werden in der Bilanz eines Unternehmens unter den Finanzanlagen oder dem Umlaufvermögen ausgewiesen, je nach ihrer Zweckbestimmung und Haltedauer. 1. **Finanzanlagen**: Wenn Wertpapiere langfristig gehalten werden sollen, um z.B. strategische Beteiligungen zu sichern, werden sie unter den Finanzanlagen im Anlagevermögen ausgewiesen. Dies betrifft in der Regel Aktien oder Beteiligungen an anderen Unternehmen. 2. **Umlaufvermögen**: Wenn Wertpapiere kurzfristig gehalten werden, z.B. zur Liquiditätssteuerung oder Spekulation, werden sie im Umlaufvermögen ausgewiesen. Hierzu zählen z.B. kurzfristige Anleihen oder Aktien, die innerhalb eines Jahres verkauft werden sollen. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass sie entweder zu den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren aktuellen Marktwert bilanziert werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Für detaillierte Informationen zur Bilanzierung von Wertpapieren kannst du die entsprechenden Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) oder den International Financial Reporting Standards (IFRS) nachlesen.
Wenn eine Gesellschaft beschließt, ihre Titel (z. B. Aktien oder Anleihen) zusammenzulegen, spricht man von einem sogenannten "Reverse Split" oder einer "Aktienzusammenlegung"... [mehr]