Anleihenerträge sind steuerlich als Zinsen zu betrachten, nicht als Dividenden. Sie zählen zu den sogenannten Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in Deutsch... [mehr]
Eine Werbungspauschale ist ein festgelegter Betrag, den Unternehmen oder Händler für Werbemaßnahmen zahlen oder erhalten. Sie wird häufig im Handel zwischen Herstellern und Händlern verwendet. Dabei zahlt beispielsweise ein Hersteller dem Händler eine Pauschale, damit dieser das Produkt besonders bewirbt (z. B. durch Platzierung im Prospekt, im Regal oder durch spezielle Aktionen). Im Steuerrecht gibt es den Begriff der Werbungskostenpauschale, die Arbeitnehmer bei der Einkommensteuer geltend machen können. Das ist ein festgelegter Betrag, der ohne Einzelnachweis für beruflich bedingte Ausgaben (z. B. für Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeit) abgezogen werden kann. Die genaue Bedeutung hängt also vom Kontext ab – im Handel ist es eine Vergütung für Werbeleistungen, im Steuerrecht ein Pauschalbetrag für Werbungskosten.
Anleihenerträge sind steuerlich als Zinsen zu betrachten, nicht als Dividenden. Sie zählen zu den sogenannten Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in Deutsch... [mehr]