Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistaufsicht (BaFin) wird nicht gewählt, sondern ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Leitung der BaFin besteht aus einem Präsidenten und bis zu vier Exekutivdirektoren, die vom Bundesministerium der Finanzen ernannt werden.