Wer sind Leasinggeber und Leasingnehmer?

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Der Leasinggeber ist die Partei, die das Leasingobjekt (z B. ein Fahrzeug oder eine Maschine) besitzt und es dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt. Der Leasingnehmer ist die Partei, die das Leasingobjekt mietet und dafür regelmäßige Zahlungen an den Leasinggeber leistet. In der Regel bleibt das Eigentum am Leasingobjekt beim Leasinggeber, während der Leasingnehmer das Recht hat, das Objekt während der Laufzeit des Leasingvertrags zu nutzen.

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