Mittelbar zulageberechtigt für die Riesterrente sind Personen, die selbst nicht unmittelbar zulageberechtigt sind, aber mit einer unmittelbar zulageberechtigten Person verheiratet sind und beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass der mittelbar zulageberechtigte Ehepartner von der Zulage profitieren kann, wenn der unmittelbar zulageberechtigte Partner einen eigenen Riester-Vertrag hat und die Voraussetzungen für die Zulagen erfüllt.