Das Weltabschlussprinzip ist ein Grundsatz im internationalen Steuerrecht, der besagt, dass ein Staat das weltweite Einkommen seiner Steuerpflichtigen besteuern kann, unabhängig davon, wo dieses Einkommen erzielt wurde. Das bedeutet, dass sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden müssen. Dieses Prinzip wird oft in Abgrenzung zum Territorialprinzip verwendet, bei dem nur das im Inland erzielte Einkommen besteuert wird. In Deutschland beispielsweise gilt das Weltabschlussprinzip für unbeschränkt Steuerpflichtige, also Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.