Was ist ein neutraler Aufwand?

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Ein neutraler Aufwand ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre und dem Rechnungswesen. Er bezeichnet Aufwendungen, die nicht direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung zusammenhängen. Diese Aufwendungen werden in der Regel nicht in die Kostenrechnung einbezogen, da sie das Betriebsergebnis nicht beeinflussen sollen. Beispiele für neutralen Aufwand sind: 1. **Betriebsfremder Aufwand**: Aufwendungen, die nicht aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit resultieren, wie z.B. Spenden oder Verluste aus Wertpapierverkäufen. 2. **Außerordentlicher Aufwand**: Aufwendungen, die ungewöhnlich und selten auftreten, wie z.B. Schäden durch Naturkatastrophen. 3. **Periodenfremder Aufwand**: Aufwendungen, die zwar betrieblich veranlasst sind, aber in einer anderen Abrechnungsperiode entstanden sind, wie z.B. Steuernachzahlungen für vergangene Jahre. Diese Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst, aber in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) nicht berücksichtigt, um das betriebliche Ergebnis nicht zu verfälschen.

Kategorie: Finanzen Tags: Neutral Aufwand Finanzen

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