Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]
Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungsmodell, das häufig in der Sozialversicherung, insbesondere in der Rentenversicherung, verwendet wird. Bei diesem Verfahren werden die aktuellen Beiträge der Erwerbstätigen direkt zur Finanzierung der laufenden Ausgaben, wie beispielsweise der Renten der aktuellen Rentner, verwendet. Das bedeutet, dass die Beiträge, die heute gezahlt werden, nicht für die eigene zukünftige Rente angespart werden, sondern sofort an die aktuellen Rentenempfänger ausgezahlt werden. Dieses System basiert auf dem Prinzip der Solidarität, da die arbeitende Bevölkerung die Renten der älteren Generation finanziert. Das Umlageverfahren steht im Gegensatz zu kapitalgedeckten Systemen, bei denen die Beiträge in individuelle Konten eingezahlt und dort angespart werden, um später die eigene Rente zu finanzieren.
Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]