Die AHV-Altersrente wird in der Regel ab dem 1. des Monats ausbezahlt, in dem die versicherte Person das ordentliche Rentenalter erreicht. In der Schweiz liegt das ordentliche Rentenalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rente frühzeitig zu beziehen, was zu einer Kürzung der Rentenhöhe führen kann.