Eine Rechnungsabgrenzung ist vorzunehmen, wenn Aufwendungen oder Erträge in einem Geschäftsjahr anfallen, die wirtschaftlich jedoch einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. geschieht, um periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben sicherzustellen. Es gibt zwei Hauptarten der Rechnungsabgrenzung: 1. **Aktive Rechnungsabgrenzung**: Diese wird vorgenommen, wenn ein Aufwand bereits bezahlt wurde, aber die zugehörige Leistung erst im nächsten Geschäftsjahr erbracht wird. Ein Beispiel wäre die Vorauszahlung für eine Versicherung. 2. **Passive Rechnungsabgrenzung**: Diese erfolgt, wenn ein Ertrag bereits erzielt wurde, die Zahlung jedoch erst im nächsten Geschäftsjahr erfolgt. Ein Beispiel hierfür wäre eine erhaltene Anzahlung für eine Dienstleistung, die erst später erbracht wird. Die Rechnungsabgrenzung ist wichtig, um ein realistisches Bild der finanziellen Lage eines Unternehmens zu vermitteln und die gesetzlichen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung einzuhalten.