Ist Vorsteuer eine Ausgabe bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Antwort

Nein, die Vorsteuer ist keine Ausgabe im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie wird als Forderung gegenüber dem Finanzamt betrachtet und mindert nicht direkt die Einnahmen oder Ausgaben in der EÜR. Stattdessen wird die Vorsteuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht und kann mit der Umsatzsteuer, die du eingenommen hast, verrechnet werden.

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