Bei einem klassischen Sparkonto (Sparbuch) in Deutschland gilt in der Regel eine sogenannte **Kündigungsfrist von drei Monaten** für Beträge, die über den sogenannten **freibetrag*... [mehr]
Die sogenannten Vorschusszinsen fallen an, wenn du bei einem Sparbuch oder Sparkonto über einen Betrag verfügst, der die vereinbarte Kündigungsfrist (meist 3 Monate) überschreitet, ohne diese Frist einzuhalten. Die Höhe der Vorschusszinsen ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank geregelt. In Deutschland beträgt der Vorschusszins in der Regel **0,25 % pro Monat** (also 3 % pro Jahr) auf den vorzeitig abgehobenen Betrag. Das bedeutet: Wenn du beispielsweise 10.000 € ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abheben möchtest, zahlst du für jeden Monat, um den du die Frist unterschreitest, 0,25 % Vorschusszinsen auf diesen Betrag. **Beispielrechnung:** - Abhebung: 10.000 € - Kündigungsfrist: 3 Monate - Vorschusszins: 0,25 % pro Monat - Vorschusszinsen für 3 Monate: 10.000 € × 0,25 % × 3 = 75 € **Wichtig:** Manche Banken können abweichende Regelungen haben. Es empfiehlt sich, die genauen Konditionen bei deiner Bank zu erfragen oder in den AGB nachzulesen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/sparbuch-kuendigen-was-du-wissen-solltest-13213).
Bei einem klassischen Sparkonto (Sparbuch) in Deutschland gilt in der Regel eine sogenannte **Kündigungsfrist von drei Monaten** für Beträge, die über den sogenannten **freibetrag*... [mehr]