Die sogenannten Vorschusszinsen fallen an, wenn du bei einem Sparbuch oder Sparkonto über einen Betrag verfügst, der die vereinbarte Kündigungsfrist (meist 3 Monate) überschreitet,... [mehr]
Bei einem klassischen Sparkonto (Sparbuch) in Deutschland gilt in der Regel eine sogenannte **Kündigungsfrist von drei Monaten** für Beträge, die über den sogenannten **freibetrag** hinausgehen. Der Freibetrag liegt meist bei **2.000 Euro pro Kalendermonat**. Das bedeutet: - **Bis zu 2.000 Euro pro Monat** kannst du in der Regel jederzeit ohne Kündigungsfrist und kostenfrei abheben. - **Für Beträge über 2.000 Euro pro Monat** musst du eine Kündigungsfrist von **drei Monaten** einhalten, um kostenfrei über den gesamten Betrag verfügen zu können. Hebst du ohne Einhaltung der Kündigungsfrist mehr als den Freibetrag ab, kann die Bank eine **Vorschusszinsen** verlangen. **Zusammengefasst:** Du kannst über den gesamten Betrag auf einem Sparkonto kostenfrei verfügen, wenn du die dreimonatige Kündigungsfrist einhältst. Für kleinere Beträge (bis 2.000 Euro/Monat) ist keine Kündigung nötig. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/sparbuch-kuendigen-was-ist-zu-beachten-13213).
Die sogenannten Vorschusszinsen fallen an, wenn du bei einem Sparbuch oder Sparkonto über einen Betrag verfügst, der die vereinbarte Kündigungsfrist (meist 3 Monate) überschreitet,... [mehr]