In Österreich hat dein Sohn grundsätzlich keinen direkten Zugang zu deinen persönlichen Informationen beim Finanzamt, da diese Daten durch Datenschutzbestimmungen geschützt sind. I... [mehr]
Ein Vorbehalt der Nachprüfung durch das Finanzamt ist grundsätzlich so lange gültig, bis er vom Finanzamt aufgehoben wird. Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung. Der Vorbehalt der Nachprüfung kann auch über mehrere Jahre bestehen bleiben. Das Finanzamt kann in dieser Zeit jederzeit die Steuererklärung erneut prüfen und gegebenenfalls ändern. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
In Österreich hat dein Sohn grundsätzlich keinen direkten Zugang zu deinen persönlichen Informationen beim Finanzamt, da diese Daten durch Datenschutzbestimmungen geschützt sind. I... [mehr]