Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]
Um die Personalkosten (PK-Kosten) und die betrieblichen Aufwendungen korrekt auf die Kostenstellen zu verteilen, kann man folgende Schritte unternehmen: 1. **Ermittlung der Arbeitszeitverteilung**: - Bestimme, wie viel Zeit die 3 Mitarbeiter (MA) in der anderen Kostenstelle arbeiten. Dies könnte in Prozent oder Stunden pro Woche/Monat angegeben werden. 2. **Berechnung der Kostenverteilung**: - Wenn die 3 MA beispielsweise 20% ihrer Arbeitszeit in der anderen Kostenstelle verbringen, dann werden 20% ihrer Personalkosten auf die andere Kostenstelle umgelegt. - Die restlichen 80% ihrer Personalkosten bleiben in der ursprünglichen Kostenstelle. 3. **Anwendung auf die betrieblichen Aufwendungen**: - Ähnlich wie bei den Personalkosten, werden die betrieblichen Aufwendungen entsprechend der Arbeitszeitverteilung der 3 MA auf die beiden Kostenstellen verteilt. **Beispielrechnung**: - Angenommen, jeder der 3 MA hat jährliche Personalkosten von 50.000 Euro. - 20% der Arbeitszeit in der anderen Kostenstelle bedeutet, dass 10.000 Euro pro MA auf die andere Kostenstelle umgelegt werden. - Für 3 MA wären das insgesamt 30.000 Euro, die auf die andere Kostenstelle umgelegt werden. **Formel**: \[ \text{Kosten für andere Kostenstelle} = \text{Anteil der Arbeitszeit} \times \text{Gesamtkosten der MA} \] **Zusammenfassung**: - Bestimme den Anteil der Arbeitszeit, den die MA in der anderen Kostenstelle verbringen. - Verteile die Personalkosten und betrieblichen Aufwendungen entsprechend diesem Anteil auf die beiden Kostenstellen. Für detaillierte und spezifische Berechnungen könnte es hilfreich sein, eine Tabellenkalkulation oder spezielle Software für Kostenstellenrechnung zu verwenden.
Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]